Hausratsversicherung bei Fahrrad-Diebstahl mit Neuwert

Laut Statistik wird in Deutschland fast jede Minute ein Fahrrad gestohlen! Ein Fahrrad-Diebstahl dauert in der Regel nur ein paar Sekunden, denn es wird den Dieben meistens zu leicht gemacht! Eine wichtige, präventive Maßnahme ist, das Fahrrad entsprechend gegen Diebstahl zu sichern. Eine absolute Sicherheit gegen Fahrrad-Diebstahl gibt es natürlich dennoch nicht.

Wenn das Fahrrad doch einmal gestohlen wird und nicht mehr aufgefunden werden kann, hilft nur eine Absicherung in Form einer Hausratversicherung, welche Fahrrad-Diebstähle mit abdeckt. Innerhalb der Hausratversicherung, welche selbstverständlich noch weitere Gegenstände und Gefahren abdeckt, kann man sein Fahrrad mitversichern lassen. Je nach Art der Versicherung und Höhe der Versicherungssumme, hat man die Chance, den vollen Neuwert für das Fahrrad ersetzt zu bekommen. Bei den meisten Versicherungen muss das Thema Fahrrad-Diebstahl zusätzlich in der Hausratversicherung vereinbart werden. Hierbei empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen sehr genau zu prüfen.

Um in den Genuss zu kommen, von der Versicherung den vereinbarten Betrag erstattet zu bekommen, ist es wichtig, dass sich das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem abgeschlossenen Raum befand, oder mit einem entsprechenden Schloss gesichert war. Es ist bei den jeweiligen Versicherungen genau zu prüfen, unter welchen Umständen kein Versicherungsanspruch besteht. Nicht automatisch versichert sind zum Beispiel Vandalismus-Schäden an Fahrrädern. Das heißt, wenn das Fahrrad wieder aufgefunden wird, aber demoliert wurde, zahlt die Versicherung nicht.

Viele Versicherungen sind hierbei allerdings unterschiedlich kulant und haben unterschiedliche Preismodelle. Daher ist auch das Stichwort Tarifvergleich Hausratsversicherung hier ganz groß zu schreiben.