Kfz-Versicherung kündigen bei Fahrzeugwechsel

Des Deutschen liebtes Kind ist und bleibt der eigene Pkw. Doch nach einigen Jahren und meist liebevoller Pflege entscheidet sich der Fahrzeughalter für ein neues Vehikel. Gleichbedeutend mit dem Erwerb eines neuen Autos ist für viele Kraftfahrer auch der Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung.

Da die Versicherung sowohl personengebunden als auch objektgebunden ist, erlischt der Versicherungsschutz mit dem Fahrzeugwechsel. Neben der ordentlichen Kündigung zum 31.12. eines jeden Jahres, besteht auch die Möglichkeit die Versicherung für den Pkw außerordentlich zu kündigen. Beim Erwerb eines neuen oder gebrauchten Autos bestimmen Sie in Deutschland selbst, wo und wie Sie ihr Kraftfahrzeug versichern. Hierzu müssen Sie lediglich mit der Versicherungsbestätigung (diese hieß früher Doppelkarte) ihr neues Auto zulassen.

Doch vorher sollten Sie genau vergleichen ob sich der Wechsel lohnt. Die meisten Versicherungen bieten interne Rabatte an, beziehungsweise nutzen diese, so dass Sie intern in einer anderen Schadensfreiheitsklasse gewichtet werden, als Sie tatsächlich sind. Daher muss man sich genau erkundigen, welche Schadensfreiheitsklasse die Versicherung bei Übertragung auf eine andere Gesellschaft weitergibt. Die Kündigung der alten Versicherung und die Übertragung der Prozentpunkte der Schadensfreiheitsklasse übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft, so dass Sie als Kunde sich damit nicht beschäftigen müssen. Der Kunde hat nur die Arbeit, sich einen geeigneten Versicherer zu suchen, der sowohl günstig als auch kulant bei der Regulierung eventuell auftretender Versicherungsfälle ist.