Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
In diesem Artikel geht es um das Thema Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland. Das Thema der Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland beginnt bereits bei der Einreise nach Deutschland. Die Einreise nach Deutschland lässt sich in folgende zwei Bereiche einteilen: Die Einreise nach Deutschland aus einem Schengenstaat oder Die Einreise nach Deutschland aus einem Land, welches nicht dem schengener Abkommen unterliegt.
Bei einer Einreise aus einem Land, welches nicht dem schengener Abkommen unterliegt, muss der Einreisende ein Visum beantragen. Ohne ein Visum ist die Einreise nach Deutschland nicht möglich. Um ein Visum zu bekommen, muss man eine Krankenversicherung nachweisen. Dies gilt nicht nur für eine Einreise nach Deutschland, sondern auch für die Einreise in einen anderen Schengenstaat. Bei der Einreise von einem Schengenstaat nach Deutschland entfällt die Pflicht ein Visum zu beantragen.
Allgemein gelten für eine Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland die gleichen Regeln wie für Inländer. Die Krankenversicherungen für Ausländer müssen dem Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Hierzu gehört unter Anderem eine zahnärztliche Versorgung, eine ambulante ärztliche Behandlung, Medikamente und Heilmittel, Leistungen für Schwangere, stationäre Behandlungen und Aufenthalte, medizinisch erforderliche Behandlungsmaßnahmen. Ausländer, welche einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nachgehen, sind pflichtversichert. Ausländer, welche keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, können sich über die privaten Krankenkassen absichern.