Sterbegeldversicherung sinnvoll ohne Wartezeit

In der heutigen Zeit erscheint der Abschluß einer solchen Versicherung mehr als sinnvoll, nachdem ja die frühere gesetzliche Variante weggefallen ist. Dies umso mehr, als die Beerdigungskosten doch nicht unerhebliche Beträge erreichen kann. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Absicherung dieses "Risikos" insbesondere im Hinblick auf die hinterbliebenen Erben, die ja gemäß § 1968 BGB die Kosten der Beerdigung zu tragen haben, mehr als angebracht. Gerade dann, wenn der Nachlaß nicht wirklich groß ist, besteht ja unter Umständen das Problem, dass noch nicht einmal die Beerdigungskosten gedeckt sind. Der Auftraggeber für die Beerdigung haftet dann dem Beerdigungsinstitut gegenüber auch mit seinem Privatvermögen über das Ererbte hinaus.

Dieses Risiko kann mit einer Sterbegeldversicherung zumindest minimiert werden dahingehend, dass der oder die Erben versuchen können, eine Beerdigung durchführen zu lassen, die kostenmässig den Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft, bei der der Sterbegeldversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, nicht übersteigt.

Nachdem ein Todesfall aber auch durchaus unerwartet eintreten kann, sollte ein socher Vertrag auch ohne die sonst bei Versicherungen durchaus üblichen Wartezeiten abgeschlossen werden, damit nicht aus diesem Grunde letztlich eine Zahlungsverpflichtung der Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen ist - und sich das Risiko nicht doch noch völlig unerwarteterweise verwirklicht zum Nachteil der Hinterbliebenen.

Fazit: Der Abschluß einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit erscheint in der heutigen Zeit nahezu unabdingbar!